Private Pflegestellen sind keine Tierheime

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass private Pflegestellen rechtlich nicht mit Tierheimen gleichzusetzen sind und damit auch nicht die besonderen Bestimmungen erfüllen müssen, denen Tierheime unterliegen. Geklagt hatte die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim. Das vollständige Urteile kann man hier nachlesen. Auslöser war eine Klage des Amtsveterinärs des Kreises Mettmann gegen den Verein, der - wie der Katzenschutz-Verein Siegen e.V. - private Pflegestellen betreibt. Es ist nunmehr ganz klar geregelt, dass private Pflegestellen weder genehmigt noch vom Amtsveterinär abgenommen werden müssen.

Wir hoffen, dass die größere Rechtssicherheit auch dazu führen wird, dass sich mehr Menschen bereit finden Pflegetiere zu Hause aufzunehmen.